FAQS

  • Wie kann ich mich von Zuzahlungen befreien lassen?

    Sie müssen die Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse schriftlich beantragen. Belegen Sie mit Quittungen, dass Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben. Hinweis: Für jede Zuzahlung bekommen Sie eine personifizierte Quittung , die Sie aufbewahren sollten.

  • Was sind Zuzahlungen?


    Bei Heilmitteln, zum Beispiel Physiotherapie, Ergotherapie oder Massagen - müssen Patienten zehn Prozent der Kosten selbst tragen. Hinzu kommen zehn Euro pro Rezept. Das heißt: Wer vom Arzt sechs Therapieeinheiten verordnet bekommt, der zahlt zehn Prozent der gesamten Behandlungskosten plus einmalig zehn Euro.

  • Wie viele Behandlungen stehen mir zu?

    Gültigkeitsdauer einer Verordnung: Seit dem 01.08.2021 sind Verordnungen mit max. 6 verordneten Behandlungseinheiten für insgesamt maximal 3 Monate ab dem ersten Behandlungstermin gültig; Verordnungen mit mehr als 6 Behandlungseinheiten für maximal 6 Monate ab dem ersten Behandlungstermin.

  • Was sollte ich mit zur physiotherapie nehmen?

    Bitte bringen sie zum ersten Termin alle relevanten Befunde und ihr Ärztliches Rezept mit.

    Ansonsten sollten sie bequeme Kleidung und ein Handtuch mit bringen.


  • Wie läuft der erste termin ab?

    -Screaming Gespräch 

     (Eingangsgespräch)

    - Erfassung ihres Gesundheitsproblems

    - Beurteilung mit

      physiotherapeutischen Diagnose

    - Erstellung eines Behandlungsplans unter Berücksichtigung ihrer

      Ziele

  • Wie lange dauert ein Termin?

    Die Dauer richtete sich nach der ärztlichen Verordnung, im Normalfall 20-60 min.

  • Gibt es Wartezeiten?

    Bei ihrem vereinbarten Termin kommt es zu keiner Wartezeit die Termine sind endsprechend geplant.

  • In welchen Abständen findet die Terapie statt?

    Für ein erfolgreiches Ergebnis empfehlen wir ihnen 2-4 Therapiestunden in der Woche 

  • Wer kann Physiotherapie verordnen?

    -Orthopäden 

    -Hausärzte 

    -Chirogen 

    -internisten 

    -Neurologen

    -Zahnärzte

    -Kieferorthopäde 

  • Gibt es einen Unterschied zwischen Krankengymnastik und Physiotherapie?

    Nein, es gibt keinen unterschied. Mit der Änderung im Berufsrecht vom Mai 1994 wurde aus Krankengymnastik Physiotherapie.

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